1. Allgemeines
Die nachstehenden Rahmenbedingungen gelten für sämtliche Designprodukte und –entwürfe, sowie deren Angebote durch Otto von Quast GbR. Die Annahme eines Angebotes gilt als Anerkennung der Rahmenbedingungen. Die Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten für den gesamten Geschäftsverkehr und künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch mal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn wir erkennen sie schriftlich an.
Unsere Angebote sind freibleibend. Für den Umfang der geschuldeten Leistung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle Rechte unserer Designs, Entwürfe, Skizzen und Produkte verbleiben bei uns, das gilt auch für die Darstellungen auf der Otto von Quast Homepage. Die Designs, Entwürfe und Produkte sind als persönliche und geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2UrgH erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Designs, ist unzulässig. Die Nutzung und der Verkauf der Otto von Quast GbR Designprodukte und Designleistungen sind auf den vertraglich geregelten Zweck beschränkt.
3. Vertragsabschluss
Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht anders vereinbart, nach den Preislisten von Otto von Quast GbR. Die Darstellungen auf der Otto von Quast Website stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online Katalog.
Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind freibleibend und unverbindlich. Otto von Quast haftet nicht für Schreibfehler und Preisirrtümer.
4. Vergütung, Abnahme
Für Privatpersonen: Der Kaufpreis der bestellten Produkte wird per Vorkasse beglichen.
Für Gewerbe und Firmen: Die Honorare und Kaufpreise sind bei Lieferung fällig und nach Erhalt der Ware und Rechnung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
Wir sind berechtigt, bestimmte Zahlungsweisen vorzusehen oder abzulehnen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unserer schriftlichen Zustimmung oder bei rechtskräftig festgestellten oder von uns schriftlich anerkannten Gegenansprüchen berechtigt.
Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Der voraussichtliche, nicht verbindliche Liefertermin wird dem Kunden mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Der Beginn der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang aller vom Käufer zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und Informationen, sowie die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Teillieferungen sind zulässig.
Skonto wird dem Auftraggeber nicht eingeräumt. Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem durchschnittlichen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
Unabhängig behält sich Otto von Quast GbR das Recht Mahngebühren zu erheben. Der Auftraggeber ist gemäß §640 BGB zur Abnahme verpflichtet. Infolge der an Otto von Quast GbR übertragenen Geltungsfreiheit kann der Abnahme aus Gründen des Nichtgefallens nicht widersprochen werden. Erworbene Produkte von Otto von Quast GbR sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
Bei Kommissionsware gilt eine Sonderregelung. Hier muss alle drei Monate eine Abrechnung des Auftraggebers gestellt werden und der entstandene Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung der Abrechnung ohne Abzug gezahlt werden, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Designleistungen kann der Auftraggeber in jeder Phase des Auftrags, bis zur vollständigen Leistungserbringung kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so sind wir berechtigt, die Vergütung für die bereits erbrachte Leistung inkl. Leistungsphase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgt. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, die die auf unseren Betrieb erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, wird Otto von Quast GbR das Recht eingeräumt, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten.
Pauschalierter Schadensersatz: Verweigert der Kunde ausdrücklich ohne rechtfertigenden Grund die Erfüllung des Vertrages und insbesondere die Abnahme des Vertragsgegenstandes, sind wir nach schriftlicher Aufforderung und unter Ablehnungsandrohung mit einer Frist von 7 Tagen berechtigt, an Stelle der Vertragserfüllung eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 50% der Auftragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Designs der angekauften Ware bzw. Kommissionsware bleiben Eigentum von Otto von Quast GbR. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Otto von Quast GbR zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.
6. Gewährleistung und Haftung
Otto von Quast GbR verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Für Mängel der Lieferung haftet Otto von Quast GbR unter Ausschluss weiterer Ansprüche der Haftung wie folgt: der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich nach Erhalt am Bestimmungsort auf einwandfreie Beschaffenheit, Vollständigkeit und Vertragsmäßigkeit zu prüfen.
Die Feststellung sämtlicher Mängel und Beanstandungen ist Otto von Quast GbR innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden. Nach Ablauf dieses Zeitraums gilt die Ware als mängelfrei angenommen. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete Verwendung und Lagerung, fehlerhaft oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Witterungseinflüsse und chemische Einflüsse.
7. Mängel
Otto von Quast GbR bietet Designleistungen an und handwerklich hergestellte Unikate und Kleinserien. Handgemachte Produkte sind Einzelstücke. Eine Herstellung von vollständig identischen Exemplaren ist, anders als bei maschineller Herstellung, nicht möglich. Auch kleinere Unregelmäßigkeiten oder Farbabweichungen können bei handgefertigten Produkten nicht ausgeschlossen werden. Der Kunde ist einverstanden, dass solche Abweichungen kein Mangel sind.
Bei Aufträgen mit Werbeanbringung oder sonstigen Gestaltungen im Kundenauftrag übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit der Umsetzung, wenn uns die Vorlage nicht eindeutig lesbar vorliegt. Bei Gestaltungen im Auftrag des Kunden steht der Kunde dafür ein, dass das Motiv oder die Gestaltung oder deren Kombination mit dem Liefergegenstand die rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte nicht verletzt. Der Kunde hält uns von etwaigem Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
8. Schlussbestimmungen
Geheimhaltung: Otto von Quast GbR verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Angebot/Vertrag zugänglich werdenden Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der Auftraggebers erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
Gerichtsstand: Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers, hier Berlin, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das deutsche Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.


